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Grundidee des Zweitmeinungsmodells ist es, gesetzlich Krankenversicherte im Entscheidungsprozess für eine Zahnersatztherapie zu unterstützen. Der medizinisch-technische Fortschritt in der Zahnmedizin ist rasant. Für viele Befunde gibt es eine wachsende Zahl von Therapiealternativen. Natürlich können die Krankenkassen nicht jede mögliche Therapie voll finanzieren. Sie übernehmen Kosten für eine im internationalen Vergleich sehr gute Regelversorgung, individuelle Mehrleistungen trägt der Versicherte selbst. Therapievielfalt und Selbstbeteiligung verstärken aber das Bedürfnis der Patienten nach verlässlichen Informationen zur Behandlung. Mit der Möglichkeit, eine neutrale, professionelle zweite Meinung einholen zu können, soll Ihnen die Entscheidung über eine Zahnersatzbehandlung erleichtert werden.
Die zahnärztliche Zweitmeinung soll auch Entwicklungen gegensteuern, die aus zahnmedizinischer Sicht problematisch sind. Dazu zählt, dass sich Patienten aufgrund von Informationsdefiziten oder aus reinen Kostenerwägungen ohne hinreichende Prüfung für Billigangebote bzw. Behandlungen im Ausland entscheiden, die mit finanziellen oder gesundheitlichen Risiken einhergehen können. Dazu zählt auch die Nutzung auktionsähnlicher Internetportale, in denen zahnmedizinische Behandlungen auf der Basis schlecht vergleichbarer Angebote "ersteigert" werden können.
Quelle: www.zahnarzt-zweitmeinung.de
Abbildung: Informationsportal zur Zweitmeinung -